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Merkblatt zur Mitbenutzung des amtlichen Kuriers zur Übersendung der Briefwahlunterlagen zur Wahl zum europäischen Parlament am 09.06.2024

14.02.2024 - Artikel

Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis

Jeder Wahlberechtigte kann sich das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von der Webseite der Bundeswahlleiterin herunterladen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie per Post oder mit einem Kurierdienst an die zuständige Gemeindebehörde.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Teilnahme an der Europawahl am 09. Juni 2024 vom Ausland aus“, welches auf der Internet-Seite der Botschaft veröffentlicht ist.

Versendung der Briefwahlunterlagen an den Wahlberechtigten

Die Briefwahlunterlagen an Wähler im Ausland werden voraussichtlich ab dem 22.April 2024 versandt.
Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen über das Auswärtige Amt an die Deutsche Botschaft versenden lassen möchten, weisen Sie Ihr Wahlamt unbedingt darauf hin und geben folgende Adresse für den Versand an:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Algier
Kurstraße 36
10117 Berlin.

Informieren Sie die Botschaft vorab über die Versendung über den Kurierdienst und geben Sie an, auf welche Weise Sie über das Eintreffen der Briefwahlunterlagen unterrichtet werden wollen.
Sie werden umgehend über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten über das Eintreffen der Wahlunterlagen informiert. Die Wahlunterlagen sind dann persönlich bei der Botschaft abzuholen. Die Botschaft leitet die Wahlunterlagen nicht per Post weiter.

Versendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Wahlämter

Für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen an das Wahlamt können Sie ebenfalls den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes nutzen.
Achtung: Der späteste Abgabetermin in der Botschaft ist der 26.05.2024.
Hinweise:

1. Es steht jedem Wahlberechtigten frei, die Möglichkeit des normalen Postweges oder privater Kurierdienste für die Versendung der Wahlunterlagen zu nutzen. Die Benutzung des amtlichen Kurierweges stellt ein Service-Angebot der Deutschen Botschaft Algier dar.
2. Haftungsausschluss Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges zur Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten ist die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Verspätungen. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet.

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