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Bundestagswahlen 2025
Wahl, © Colourbox
Hier finden Sie Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 aus dem Ausland:
Merkblatt Informationen zur Wahlteilnahme
Weitere Informationen
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zum Thema Neuwahlen.