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Merkblatt Legalisation/Check-list
Einholung der öffentlichen Urkunde
Die Deutsche Botschaft Algier legalisiert nur Originale öffentlicher Urkunden, die von algerischen Standesämtern oder Gerichten ausgestellt wurden. Bitte achten Sie bei Einholung der Urkunde unbedingt darauf, dass der Name des Ausstellers ersichtlich ist. Ansonsten kann die Legalisation Ihrer Urkunde nicht erfolgen.
Zwar macht die Legalisation grundsätzlich keine Aussage über die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, trotzdem ist zum Schutze des deutschen Urkundenwesens die Legalisation abzulehnen, wenn es sich offenkundig um eine inhaltlich unrichtige oder unvollständige Urkunde handelt. Um eine Ablehnung der Legalisation zu vermeiden, empfiehlt sich daher bereits bei Ausstellung der Urkunde darauf zu achten, dass diese korrekt und vollständig ist. Ein Abgleich kann beispielsweise über die auf der Internetseite der Botschaft eingestellten Musterurkunden erfolgen.
Einholung der Vorbeglaubigung
Bevor die Legalisation durch die Botschaft vorgenommen werden kann, muss die Urkunde vorbeglaubigt werden:
a. Personenstandsurkunden
Die zuständige Stelle für die Vorbeglaubigung algerischer Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) ist das algerische Außenministerium. Zu legalisierende Personenstandsurkunden müssen als vollständige, französischsprachige Registerabschrift vorgelegt werden. Eine deutsche Übersetzung ist nicht vorzulegen.
b. Gerichtliche Urteile und Führungszeugnisse
Bitte achten Sie bei Einholung von gerichtlichen Urteilen und Führungszeugnissen unbedingt darauf, dass der Name des Ausstellers ersichtlich ist. Ansonsten kann die Legalisation Ihrer Urkunde nicht erfolgen. Gerichtliche Urteile und Führungszeugnisse müssen zunächst durch das zuständige Amtsgericht vorbeglaubigt und anschließend durch das algerische Außenministerium überbeglaubigt werden. Gerichtlichen Urteilen (z.B. Ehe- und Scheidungsurteile), notariellen Urkunden (z.B. Eheverträge) oder Führungszeugnissen muss eine deutsche oder französische Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beigefügt werden.
c. Folgende Dokumente werden von der Botschaft nicht legalisiert :
- Ledigkeitsbescheinigungen (fiche individuelle / certificat de non-mariage)
- Wohnsitzbescheinigungen (certificat de résidence)
- Eidesstattliche Versicherungen
- algerische schulische oder akademische Urkunden (Abiturzeugnisse, Hochschulabschlüsse, Notenaufstellungen usw.)
- Übersetzungen
Terminvereinbarung
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Eine Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich. Antragstellende, die einen Termin zur Einholung einer Legalisation vereinbaren möchten, können sich in der Termin-Warteliste der Botschaft registrieren. Der Zeitpunkt Ihres endgültigen Termins wird Ihnen ca.1-2 Wochen vor dem Termin vom externen Dienstleister der Botschaft, VFS Global mitgeteilt. Bitte wenden Sie sich im Falle von Terminfragen direkt an VFS Global (Call Center : +213 21 99 88 37; Email: info.germalg@vfsglobal.com).
Antragstellung bei VFS Global
Legalisationsanträge sind bei dem externen Dienstleiter der Deutschen Botschaft, VFS Global, abzugeben (im Visumverfahren zur Familienzusammenführung erfolgt die Legalisation der Urkunden jedoch weiterhin im Rahmen des Visumtermins). Die Legalisation erfolgt nach Annahme durch den Dienstleister durch die Botschaft. Weitere Informationen zum Antragsverfahren bei VFS Global (auch zur Terminvereinbarung und den dort anfallenden Servicegebühren) finden Sie hier.
Der Antrag auf Legalisation von Urkunden muss durch den Urkundeninhaber oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person persönlich bei VFS Global eingereicht werden.
Die Antragsbearbeitung nimmt bis zu vier Wochen in Anspruch. Die Ausgabe der legalisierten Urkunde(n) erfolgt durch den externen Dienstleister der Botschaft VFS Global.
Gebühr
Die Gebühr für die Legalisation von öffentlichen Urkunden, die von algerischen Standesämtern oder Gerichten ausgestellt wurden, beträgt 29,91 Euro pro Urkunde. Die Gebühr ist in algerischen Dinar zum aktuellen Umrechnungskurs der Zahlstelle der Botschaft in bar zu entrichten. Hinzu kommen die vom externen Dienstleister erhobenen Servicegebühren.
Checkliste Antrag auf Legalisation
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen | Fehlt: |
Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, das Antragsformular kann hier abgerufen werden | |
Korrekt ausgestellte, vorlegalisierte Urkunde im Original (die Gültigkeitsdauer algerischer Personenstandsurkunden für deutsche Behörden beträgt 6 Monate) |
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Kopie des Reisepasses des Urkundeninhabers | |
Antragsteller mit Wohnort in Europa und ausländischer Staatsangehörigkeit | |
Kopie des Aufenthaltstitels, der Duldung oder Aufenthaltsgestattung des Urkundeninhabers | |
Im Falle einer Heiratsurkunde | |
Kopie des Reisepasses beider Eheleute | |
Gerichtliche Wirksamkeitsbestätigung im Falle einer religiösen Eheschließung | |
Notarvertrag im Falle einer Eheschließung beim Notar | |
Im Falle einer Geburtsurkunde mit Eintragungen von Ehe und/ oder Scheidungen | |
Heiratsurkunde(n)/ Scheidungsurteil(e) | |
Im Falle von arabischsprachigen Urteilen oder eines Führungszeugnisses | |
deutsche oder französische Übersetzung | |
Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten zusätzlich: | |
(2) Kopie des Reisepass oder Personalausweis der vorsprechenden Person (kein Führerschein) |
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Gebühren | |
29,91 EUR pro Dokument Vollständigkeit |
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Der Antrag ist vollständig: | |
☐ Ja ☐ Nein, es fehlen die oben angekreuzte Angaben/Unterlagen |
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Erklärung bei Unvollständigkeit: | |
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen. _____________________________ Ort, Datum, Unterschrift |
Haftungsausschluss
Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.