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Wohnsitzbescheinigung

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel

Wichtiger Hinweis

Für die Beantragung oder Verlängerung eines algerischen Aufenthaltstitels müssen deutsche Staatsangehörige bei der lokalen Ausländerbehörde in der Regel einen Nachweis über Ihren algerischen Wohnsitz erbringen. Hierfür kann die Botschaft eine sogenannte Wohnsitzbescheinigung ausstellen.

Termin

Die Vorsprache zur Ausstellung einer Wohnsitzbescheinigung ist Montags bis Mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 11.30 Uhr möglich. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht erforderlich.

Gebühr

Die Ausstellung einer Wohnsitzbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr pro Bescheinigung beträgt 34,07 EUR und ist in bar in Landeswährung am Tag der Antragstellung zu entrichten.

Bei Antragstellung vorzulegende Unterlagen

  • gültiger deutscher Reisepass
  • Abmeldebescheinigung vom deutschen Wohnsitz, falls in der Vergangenheit ein deutscher Wohnsitz bestanden hat
  • Nachweis über den algerischen Wohnort, dies kann z.B. sein:
  • Mietvertrag auf den eigenen Namen mit Angabe der algerischen Anschrift
  • Strom-/Wasser-/Internet-/Telefonrechnung auf den eigenen Namen mit Angabe der algerischen Anschrift.

Sollten Sie keinen Nachweis auf Ihren Namen vorlegen können, weil alle Nachweise auf den Namen Ihres Ehemannes/ Ihrer Ehefrau oder Ihre Eltern lauten, so legen Sie bitte auch Unterlagen zum Nachweis der Ehe (Heiratsurkunde) oder der Abstammung (Geburtsurkunde) vor.

Für Nachweise in arabischer Sprache sind Übersetzungen in die deutsche oder französische Sprache vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann die Wohnsitzbescheinigung am Tag der Antragstellung ausgestellt und ausgehändigt werden.

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