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Rente
Rente, © colourbox
Wichtiger Hinweis
Lebensbescheinigungen werden vom Rentendienst der Deutschen Post AG (Renten Service), der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) tätig wird, an im Ausland lebende Empfänger von Alters-, Erwerbsunfähigkeits,- und Hinterbliebenenrente versandt und dienen dem Nachweis, dass der Berechtigte noch lebt.
Die eigentliche Bescheinigung, dass Sie leben, kann in der Regel von Behörden im Ausland (zum Beispiel: Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Polizeidienststellen, etc.) bestätigt werden. In Ausnahmefällen kann die Beglaubigung der Lebensbescheinigung auch an der Botschaft erfolgen.
Dazu müssen Sie persönlich an der Botschaft mit einem gültigen Ausweisdokument vorsprechen und das Ihnen übersandte Formular vorlegen („Lebensbescheinigung“).
Lebensbescheinigungen werden in der Deutschen Botschaft Algier von Montag – Mittwoch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr entgegengenommen und bestätigt.
Die Botschaft Algier bietet nach persönlicher Vorsprache den Service an, die bestätigte Lebensbescheinigung an den öffentlich-rechtlichen Träger zu übersenden.
Lebensbescheinigungen, die für Rentenzwecke eines öffentlich-rechtlichen Trägers in Deutschland benötigt werden, werden von der deutschen Botschaft in Algerien gebührenfrei beglaubigt.
Wird die Lebensbescheinigung für einen anderen Träger z.B. eine private Rentenversicherung benötigt, entstehen Gebühren, welche bei Antragstellung in bar zu begleichen sind.
Wichtig:
Sollten Rentenberechtigte bis Mitte August kein Formular der Lebensbescheinigung
erhalten haben, können Ersatz-Vordrucke auch direkt beim Renten Service entweder
im Internet in verschiedenen Sprachen heruntergeladen oder telefonisch angefordert
werden:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig. Deutschland
+49 221 56 92-777