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Rente

Ältere Frau vor einem Laptop zuhause

Rente, © colourbox

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Wichtiger Hinweis

ACHTUNG!
Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie auf eine amtliche Bestätigung der Lebensbescheinigung von Rentenempfängern verzichtet wurde, ist diese ab 2022 wieder erforderlich!

Lebensbescheinigungen werden vom Rentendienst der Deutschen Post AG (Renten Service), der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) tätig wird, an im Ausland lebende Empfänger von Alters-, Erwerbsunfähigkeits,- und Hinterbliebenenrente versandt und dienen dem Nachweis, dass der Berechtigte noch lebt.

Die eigentliche Bescheinigung, dass Sie leben, kann in der Regel von (amtlichen) Stellen im Ausland erteilt werden. In Ausnahmefällen kann die Beglaubigung der Lebensbescheinigung auch an der Botschaft erfolgen.

Dazu müssen Sie persönlich an der Botschaft mit einem gültigen Ausweisdokument vorsprechen und das Ihnen übersandte Formular vorlegen („Lebensbescheinigung“).

Lebensbescheinigungen, die für Rentenzwecke eines öffentlich rechtlichen Trägers in Deutschland benötigt werden, werden von den deutschen Botschaft in Algerien gebührenfrei beglaubigt.

Wird die Lebensbescheinigung für einen anderen Träger z.B. eine private Rentenversicherung benötigt, entstehen Gebühren, welche bei Antragstellung in bar zu begleichen sind.

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