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Beglaubigungen

Foto eines Stempels, © colourbox
Bitte beachten Sie: Die Deutsche Botschaft in Algier beglaubigt keine von algerischen Behörden ausgestellten schulischen und akademischen Urkunden (Abiturzeugnisse, Hochschulabschlüsse, Notenaufstellungen usw.) und auch keine Übersetzungen. Kopien von Reisepässen, anerkannten Sprachzertifikaten (z.B. Goethe-Zertifikat), von deutschen Behörden ausgestellten Urkunden usw. werden weiterhin beglaubigt. Weitere Hinweise zum Beglaubigungsverfahren finden Sie hier:
Unterschriftsbeglaubigung
Durch die Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt der Konsularbeamte, dass eine Person ein Dokument eigenhändig unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss demnach vor dem Konsularbeamten geleistet werden oder im Nachhinein durch ihn anerkannt werden. Der Unterzeichner muss hierfür persönlich in der Botschaft vorstellig werden.
Anträge auf Beglaubigung von Unterschriften werden bei der Botschaft angenommen. Dazu ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Den Termin können Sie hier buchen.
Vorzulegende Unterlagen:
- Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Die zu unterzeichnende Erklärung und ggf. eine französische oder arabische Übersetzung
- Gehören zu diesem Dokument weitere Unterlagen, beispielsweise ein Vertrag, so sind diese ebenfalls vorzulegen
Gebühr:
Für die Beglaubigung einer Unterschrift wird eine Gebühr fällig. Die Gebühr beträgt 56,43 Euro. Zu zahlen ist die Gebühr bei Antragstellung bar in algerischen Dinar zum jeweils aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle der Botschaft.
Wichtig:
Nach der Änderung des Geldwäschegesetzes ist eine Unterschriftsbeglaubigung durch Konsularbeamte zum Zwecke einer Kontoeröffnung oder Aufnahme eines Kredites nicht mehr möglich, weil diese nicht mehr befugt sind, die erforderliche Identitätsprüfung durchzuführen.
Unterschriftsbeglaubigungen für Sperrkonten von Visaantragstellern der deutschen Botschaft stellen eine Ausnahme dar und können weiterhin durch den Konsularbeamten durchgeführt werden.
Beglaubigung von Kopien
Der Konsularbeamte kann die Übereinstimmung von Kopien mit dem Originaldokument bestätigen. Die vorgelegte Kopie muss demnach vollständig mit dem Originaldokument übereinstimmen. Eine Aussage über die Echtheit des Dokuments wird durch eine Kopiebeglaubigung nicht getroffen.
Vorzulegende Unterlagen:
- Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Das Originaldokument
Hinweis: Kopien von beglaubigten Kopien können nur bestätigt werden, wenn die vorgelegte Kopie durch eine amtliche Stelle in Deutschland beglaubigt wurde
Gebühr:
Für die Beglaubigung einer Kopie wird eine Gebühr fällig. Die Gebühr beträgt, unabhängig von der Anzahl der Seiten des Originaldokuments, 24,59 Euro. Zu zahlen ist die Gebühr bei Antragstellung bar in algerischen Dinar zum jeweils aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle der Botschaft.
Ab dem 05.05.2025 findet die Annahme von Anträgen auf die Beglaubigung von Kopien bei unserem Dienstleister VFS Global statt. Hier kommen Sie zur Web-Site des Dienstleisters. https://visa.vfsglobal.com/dza/en/deu
Sollten Sie auch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift benötigen, kann die Beglaubigung von Kopien auch beim Termin für die Unterschriftsbeglaubigung erfolgen.