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Merkblatt Kopie- und Unterschriftsbeglaubigungen

Artikel

Unterschriftsbeglaubigung

Durch die Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt der Konsularbeamte, dass eine Person ein Dokument eigenhändig unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss demnach vor dem Konsularbeamten geleistet werden oder im Nachhinein durch ihn anerkannt werden. Der Unterzeichner muss hierfür persönlich in der Botschaft vorstellig werden.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Die zu unterzeichnende Erklärung und ggf. eine französische oder arabische Übersetzung
  • Gehören zu diesem Dokument weitere Unterlagen, beispielsweise ein Vertrag, so sind diese ebenfalls vorzulegen

Gebühr:

Für die Beglaubigung einer Unterschrift wird eine Gebühr fällig. Die Gebühr beträgt 56,43 Euro. Zu zahlen ist die Gebühr bei Antragstellung bar in algerischen Dinar zum jeweils aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle der Botschaft.

Wichtig:
Nach der Änderung des Geldwäschegesetzes ist eine Unterschriftsbeglaubigung durch Konsularbeamte zum Zwecke einer Kontoeröffnung oder Aufnahme eines Kredites nicht mehr möglich, weil diese nicht mehr befugt sind, die erforderliche Identitätsprüfung durchzuführen.
Unterschriftsbeglaubigungen für Sperrkonten von Visaantragstellern der deutschen Botschaft stellen eine Ausnahme dar und können weiterhin durch den Konsularbeamten durchgeführt werden.

Beglaubigung von Kopien

Der Konsularbeamte kann die Übereinstimmung von Kopien mit dem Originaldokument bestätigen. Die vorgelegte Kopie muss demnach vollständig mit dem Originaldokument übereinstimmen. Eine Aussage über die Echtheit des Dokuments wird durch eine Kopiebeglaubigung nicht getroffen.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Das Originaldokument

Hinweis: Kopien von beglaubigten Kopien können nur bestätigt werden, wenn die vorgelegte Kopie durch eine amtliche Stelle in Deutschland beglaubigt wurde
die gewünschte Anzahl an zu beglaubigenden Fotokopien

Gebühr:

Für die Beglaubigung einer Kopie wird eine Gebühr fällig. Die Gebühr beträgt, unabhängig von der Anzahl der Seiten des Originaldokuments, 24,59 Euro. Zu zahlen ist die Gebühr bei Antragstellung bar in algerischen Dinar zum jeweils aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle der Botschaft.

Termin

Ab Sonntag, den 24.01.2021 können Antragstellende jeden Sonntag von 13:00 Uhr - 14:30 Uhr ohne Termin zur Einholung von Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Algier vorsprechen. Bitte beachten Sie, dass je nach Arbeitsaufkommen nicht garantiert werden kann, dass Sie an diesem Tag bedient werden können.

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