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Pässe und Ausweise

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise
Die Deutsche Botschaft in Algier stellt an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Algerien auf Antrag Reisepässe und Personalausweise aus. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Für alle Pass- und Ausweisbeantragungen ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Hierfür vereinbaren Sie vorab bitte einen Termin. Gebühren sind in bar bei Antragstellung zu entrichten, die Höhe kann dem jeweiligen Merkblatt entnommen werden. Grundsätzlich gilt:
Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Bei Verspätungen verfällt Ihr Terminanspruch und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie:
- das Antragsformular vollständig ausfüllen,
- die richtigen Passfotos einreichen (s. Fotomustertafel der Bundesdruckerei) und
- alle benötigten Unterlagen beifügen.
Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und helfen sich und uns, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten.
Reisepass
Alle für die Beantragung notwendigen Unterlagen können dem Merkblatt entnommen werden. In bestimmten Fällen, z.B. wenn Sie in Ihrem Pass eine Namensänderung wünschen, der Name für Ihr Kind für den deutschen Rechtsbereich noch festgelegt werden muss oder Ihr letzter Pass schon jahrelang abgelaufen ist, kann unter Umständen die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden. Wir informieren Sie hierüber selbstverständlich gesondert. In der weitaus größten Zahl der Fälle reichen jedoch die genannten Unterlagen aus. Um einen reibungslosen Ablauf sicherstellen zu können, haben Sie die Möglichkeit Ihre Dokumente zur Vorprüfung an die Botschaft zu schicken. Alle Unterlagen können als PDF an die Adresse der Botschaft: info@algier.diplo.de gesendet werden. Sendungen ohne Anschreiben werden nicht bearbeitet.
Kinderreisepass
Seit 01.01.2021 beträgt die maximale Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe 1 Jahr. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Da Kinderreisepässe mit der Vollendung des 12. Lebensjahres ungültig werden, ist ab diesem Zeitpunkt ein regulärer Reisepass zu führen.
Vor der Erstbeantragung eines Kinderreisepasses ist eine Namenserklärung (Déclaration de choix de nom pour un enfant) erforderlich, sofern die Ehe der Eltern in Algerien geschlossen wurde und kein gemeinsamer Ehename nach deutschem Recht erklärt wurde. Weitere Hinweise finden Sie in der Übersicht unter dem Punkt Service-Familienangelegenheiten-Kindesnamensrecht.
Bitte beachten Sie auch, dass der Kinderreisepass nicht von allen Ländern anerkannt wird. Vor Antritt einer Auslandsreise sollten Sie sich daher rechtzeitig erkundigen, ob eine Einreise oder Durchreise Ihres Kindes mit dem Kinderreisepass überhaupt möglich ist. Die Botschaft empfiehlt daher grundsätzlich die Ausstellung von Reisepässen.
Personalausweis
Seit dem 1. Januar 2013 sind die deutschen Auslandsvertretungen Personalausweisbehörden. Sie können jetzt auch im Ausland einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird von vielen Ländern, vor allem im europäischen Raum, als Reisedokument anerkannt. Seit dem 01.08.2021 ist es verpflichtend, bei der Neubeantragung von Personalausweisen Fingerabdrücke erfassen zu lassen.
Der neue Personalausweis ist unter diesem Link zu finden.
Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich in der Botschaft in Algier vorsprechen. Minderjährige Personen unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Personalausweis zu beantragen, müssen aber dennoch persönlich in der Botschaft erscheinen. Antragsteller sind in diesen Fällen die Sorgeberechtigten. Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Seit dem 01.08.2021 ist neben dem Lichtbild auch die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Chip verpflichtend. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.
Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen. Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:
Ob Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises einschalten lassen möchten oder nicht. Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen.
Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürger/innen zur Online-Ausweisfunktion durch.
Die zur Ausstellung eines Personalausweises notwendigen Unterlagen können Sie diesem Merkblatt entnehmen.
eID-Karte
Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraum mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG) in Kraft getreten. Die eID-Karte ermöglicht nicht-deutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einen verbesserten Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen. Dabei handelt es sich nicht um einen Personalausweis, sondern eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift, siehe hierzu §4 eIDKG) gespeichert werden.
Der Erwerb der eID-Karte ist freiwillig und erfolgt durch Antragstellung bei einer eID-Behörde. Die Ausstellung kann ab einem Alter von 16 Jahren erfolgen.
Formulare und Merkblätter
Die Beantragung eines Reisepasses ist nur durch persönliche Vorsprache des Antragstellers möglich / Pour toute demande de passeport, vous devez impérativement vous présenter en personne. Die Gebühren…
Die Beantragung von Personalausweisen ist nur durch persönliche Vorsprache des Antragstellers möglich. Bei Minderjährigen müssen auch alle Sorgeberechtigten persönlich vorsprechen. / La demande d’une…