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Visa zur Familienzusammenführung

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch

Familie © Colourbox

Artikel

Wichtiger Hinweis

Auf den untenstehenden Merkblättern finden Sie alle notwendigen Informationen, wenn Sie

  • eine familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihrem in Deutschland lebenden Ehegatten herstellen wollen,
  • Ihren in Deutschland lebenden Partner in Deutschland heiraten und anschließend dort zusammen Wohnsitz nehmen möchten,
  • eine familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihren Kindern in Deutschland herstellen möchten oder
  • als Elternteil eines minderjährigen Deutschen diesem zur Ausübung der Personensorge nach Deutschland nachziehen möchten.
  • als (Schwieger-) Elternteil einer in Deutschland lebenden Fachkraft nach Deutschland ziehen wollen.

Die Visumbeantragung zum Zwecke der Familienzusammenführung erfordert einen Termin. Bitte registrieren Sie sich auf der Warteliste im Auslandsportal (https://digital.diplo.de/). Bitte beachten Sie, dass die Wartezeiten für einen Termin zum Familiennachzug aktuell ca. 10 Monate Monate beantragen.

Die Visastelle weist darauf hin, dass reine Sachstandsanfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Visumantrags leider nicht beantwortet werden können, da sie das Verfahren weiter verzögern. Sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags zur Familienzusammenführung abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert telefonisch oder per E-Mail Bescheid.

Auf den untenstehenden Merkblättern finden Sie alle notwendigen Informationen, wenn Sie

Informationen und Merkblätter

Antragstellende, die zum Zwecke der Eheschließung mit anschließender Wohnsitznahme oder des Familiennachzug zum Ehegatten nach Deutschland reisen möchten, müssen in der Regel im Rahmen des…

Merkblatt zum Nachweis der einfachen Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten bzw. künftigen Ehegatten nach Deutschland

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