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Visa zur Familienzusammenführung

Gemischtnationale Familie, © Colourbox
Wichtiger Hinweis
Auf den untenstehenden Merkblättern finden Sie alle notwendigen Informationen, wenn Sie
- eine familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihrem in Deutschland lebenden Ehegatten herstellen wollen,
- Ihren in Deutschland lebenden Partner in Deutschland heiraten und anschließend dort zusammen Wohnsitz nehmen möchten,
- eine familiäre Lebensgemeinschaft mit Ihren Kindern in Deutschland herstellen möchten oder
- als Elternteil eines minderjährigen Deutschen diesem zur Ausübung der Personensorge nach Deutschland nachziehen möchten.
Die Visumbeantragung zum Zwecke der Familienzusammenführung erfordert einen Termin. Bitte registrieren Sie sich im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft für einen Termin. Für jede antragstellende Person (auch Kinder) ist eine Terminregistrierung erforderlich.
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass reine Sachstandsanfragen aufgrund des eingeschränkten Dienstbetriebs der Visastelle derzeit nicht beantwortet werden können. Sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags zur Familienzusammenführung abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert telefonisch oder per E-Mail Bescheid.
Informationen und Merkblätter
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig und aufmerksam durch. Sie können die Dauer des Visumverfahrens erheblich verkürzen, wenn Sie die unten genannten Hinweise beachten und Unterlagen vollständig…
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig und aufmerksam durch. Sie können die Dauer des Visumverfahrens erheblich verkürzen, wenn Sie die unten genannten Hinweise beachten und Unterlagen vollständig…
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig und aufmerksam durch. Sie können die Dauer des Visumverfahrens erheblich verkürzen, wenn Sie die unten genannten Hinweise beachten und Unterlagen vollständig…
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig und aufmerksam durch. Sie können die Dauer des Visumverfahrens erheblich verkürzen, wenn Sie die unten genannten Hinweise beachten und Unterlagen vollständig…
Antragstellende, die zum Zwecke der Eheschließung mit anschließender Wohnsitznahme oder des Familiennachzug zum Ehegatten nach Deutschland reisen möchten, müssen in der Regel im Rahmen des…