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Elternnachzug zu Fachkräften nach Deutschland
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig und aufmerksam durch. Sie können die Dauer des Visumverfahrens erheblich verkürzen, wenn Sie die unten genannten Hinweise beachten und Unterlagen vollständig und in der beschriebenen Form vorlegen.
Grundsätzliche Hinweise
- Arabisch-sprachigen Dokumenten ist eine deutsche oder französische Übersetzung beizufügen
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang der Zustimmung erteilt werden. Sollte Ihnen eine Vorabzustimmung vorliegen, so ist diese im Original einzureichen.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. drei bis sechs Monate, in Einzelfällen auch länger.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
- Der Familiennachzug ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Fachkraft als Referenzperson erstmalig einen Aufenthaltstitel als Fachkraft nach dem 01.03.2024 erhalten hat. Sollte der erste Aufenthaltstitel als Fachkraft vor diesem Datum erteilt worden sein, ist der Familiennachzug nicht möglich.
- Im Visumverfahren ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die Antragsteller nötig. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie finanziell in der Lage sind, die Kosten für diese Krankenversicherung in Deutschland zu tragen.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der vorzulegenden Unterlagen.
Sollten weitere, hier nicht genannte Unterlagen angefordert werden müssen oder Unterlagen fehlen, werden Sie bei Antragstellung oder ggf. im Anschluss darauf hingewiesen.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien.
Checkliste
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen | |
Reisepass des Antragstellers in einfacher Kopie (alle relevanten Seiten, d.h. die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten und ggf. 2 Kopien aller visierten Seiten des vorherigen Passes, sofern der gültige Reisepass vor weniger als einem Jahr ausgestellt wurde) | |
Antragsformular | Die Antragsformulare müssen in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift, vollständig und eigenhändig durch den Antragsteller unterschrieben sein. Antragsformulare stehen kostenlos zum Download auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier zur Verfügung |
1 Biometrisches Passfoto des Antragstellers | 2 identische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Frontalaufnahme, biometrisch, Maße 35 x 45mm |
Erklärungen nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG | Die Erklärungen müssen vollständig ausgefüllt und durch den Antragsteller bzw. den Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Sie stehen kostenlos zum Download auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier zur Verfügung. (Hier Link zum Formular einfügen) |
Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung | Die Erklärungen müssen vollständig ausgefüllt und durch den Antragsteller unterschrieben werden. Sie stehen kostenlos zum Download auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier zur Verfügung. |
Einfache Kopie des Reisepasses der Fachkraft und des aktuellen sowie des ersten Aufenthaltstitels (auch in Form eines Visums) | Es müssen Kopien aller relevanter Seiten, d.h. die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten vorliegen |
Kopie der aktuellen Meldebescheinigung des Kindes und/oder des anderen Elternteils in Deutschland | Die Meldebescheinigung soll nicht älter als ein Jahr sein. Ist noch kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden: Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse. |
Verwandtschaftsnachweis | Geburtsurkunde der Referenzperson in Deutschland auf Französisch, „Fiche Familiale“ |
Visumsgebühr in Höhe von 75,- EUR | Zahlbar in algerischen Dinar und ausschließlich in bar. Für die Umrechnung wird der tagesaktuelle Kurs der Botschaft verwendet. Ehegatten von Deutschen und EU-Bürger sind von der Gebühr befreit. Bei Ablehnung des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet. Außer dieser Gebühr werden Gebühren für ggf. vorzunehmende Legalisationen erhoben. |
Nachweis über Krankenversicherungsschutz in Deutschland | Es ist der Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland nötig. Der Nachweis über den Abschluss der Versicherung für die Zeit nach der Einreise ist im Visumverfahren vorzulegen |
Ggf. weitere Unterlagen | Die vorgenannten Unterlagen stellen Mindestanforderungen dar. Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere, hier nicht genannte Unterlagen vorzulegen. Die Botschaft wird Sie hierzu beraten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen nachzureichen sind. |