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Merkblatt Kindernachzug (minderjährige Kinder)

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig und aufmerksam durch. Sie können die Dauer des Visumverfahrens erheblich verkürzen, wenn Sie die unten genannten Hinweise beachten und Unterlagen vollständig und in der beschriebenen Form vorlegen.

Grundsätzliche Hinweise

  • Arabisch-sprachigen Dokumenten ist eine deutsche oder französische Übersetzung beizufügen
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang der Zustimmung erteilt werden. Sollte Ihnen eine Vorabzustimmung vorliegen, so ist diese im Original einzureichen.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. drei bis sechs Monate, in Einzelfällen auch länger.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der vorzulegenden Unterlagen.

Sollten weitere, hier nicht genannte Unterlagen angefordert werden müssen oder Unterlagen fehlen, werden Sie bei Antragstellung oder ggf. im Anschluss darauf hingewiesen.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien.

Checkliste

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen Fehlt:

Reisepass des Antragstellers

2 Kopien (alle relevanten Seiten, d.h. die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten und ggf. 2 Kopien aller visierten Seiten des vorherigen Passes, sofern der gültige Reisepass vor weniger als einem Jahr ausgestellt wurde)
Der Reisepass muss bei Antragstellung im Original vorliegen, wird jedoch während der Antragsprüfung nicht durch die Botschaft einbehalten. Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.
2 Antragsformulare Die Antragsformulare müssen in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift, vollständig und eigenhändig durch den Antragsteller bzw. den Sorgeberechtigten unterschrieben sein. Antragsformulare stehen kostenlos zum Download auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier zur Verfügung.
2 Passfotos des Antragstellers 2 identische Passfotos, nicht älter als 6 Monate,Frontalaufnahme, biometrisch, Maße 35 x 45mm
2 Erklärungen nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG Die Erklärungen müssen vollständig ausgefüllt und durch den Antragsteller bzw. den Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Sie stehen kostenlos zum Download auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier zur Verfügung.
2 Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung Die Erklärungen müssen vollständig ausgefüllt und durch den Antragsteller unterschrieben werden. Sie stehen kostenlos zum Download auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier zur Verfügung
2 Kopien des Reisepasses der Eltern bzw. des Elternteils, zu dem der Nachzug begehrt wird Es müssen Kopien aller relevanter Seiten, d.h. die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten vorliegen

Beim Nachzug zu ausländischen Eltern/zum ausländischen Elternteil:

2 Kopien der/des Aufenthaltstitel/s
2 Kopien der aktuellen Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Eltern/ des in Deutschland lebenden Elternteils Die Meldebescheinigung soll nicht älter als ein Jahr sein.

Beim Nachzug von Kindern im Alter von 16-18 Jahren zum nicht-deutschen Elternteil:

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse in Form eines Zertifikats C1 im Original

+ 2 Kopien
In der Regel erfolgt der Sprachnachweis durch Vorlage eines anerkennungsfähigen Sprachzertifikats. Weitere Informationen können dem Merkblatt zum Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse entnommen werden.
Geburtsurkunde des Antragstellers im Original (und vorlegalisiert)

Sofern es sich um eine algerische Geburtsurkunde handelt, wird die Legalisation bei Visumbeantragung vorgenommen.

Legalisationen

Bitte prüfen Sie Ihre Geburtsurkunde auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Sämtliche personenstandsrechtliche Ereignisse müssen auf der

Geburtsurkunde vermerkt sein, insbesondere Vorehen, Scheidungen, Exequatur.

Ein Abgleich mit den auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier eingestellten Musterurkunden wird dringend empfohlen.

Nachweis des Abstammungsverhältnisses zwischen Antragsteller und den Eltern bzw. dem Elternteil, zu dem der Nachzug begehrt wird
  • bei ehelicher Geburt:

    Vorlegalisierte Eheurkunde der Eltern

  • bei nicht-ehelicher Geburt:

    Urkunde zur Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtserklärung

Bei geschiedenen Eltern:

Scheidungsbeschluss

+ 2 Kopien

Bitte beachten Sie, dass bei einer im Ausland erfolgten Scheidung für den deutschen Ehepartner zunächst ein Anerkennungsverfahren

gemäß § 107 FamFG durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung durchzuführen

ist, sofern der Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit war.

Sofern es sich um arabisch-sprachige Scheidungs- oder Sorgerechtsurteile handelt, so sind diesen eine deutsche oder französische Übersetzung beizufügen.

Beim Nachzug zu nur einem Elternteil:

Zustimmung zur Ausreise des minderjährigen Antragstellers, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil in Algerien verbleibt

oder:

Sorgerechtsnachweis über alleinige Personensorge im Original (und vorlegalisiert)

Bitte legen Sie eine ausführliche Einverständniserklärung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils zur Visumbeantragung und Übersiedlung des Kindes nach Deutschland in notariell beglaubigter Form im Original und deutscher Übersetzung vor.

Aus der Erklärung müssen hervorgehen:

  • genaue Bezeichnung des Sorgeberechtigten und Kindes

dass der in Algerien verbleibende Sorgeberechtigte dem Visumantrag und einer Übersiedlung des Kindes nach Deutschland zustimmt.

Handelt es sich um ein algerisches Sorgerechtsurteil, so muss aus diesem hervorgehen, dass dem Elternteil die Ausübung von „hadana“ und „wilaya“ übertragen wurde.

Visumgebühr in Höhe von 75,00,- EUR (pro Erwachsenen) Zahlbar in algerischen Dinar und ausschließlich in bar. Für die Umrechnung wird der tagesaktuelle Kurs der Botschaft verwendet. Ehegatten von Deutschen und EU-Bürger sind von der Gebühr befreit. Bei Ablehnung des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet. Außer dieser Gebühr werden Gebühren für ggf. vorzunehmende Legalisationen erhoben.
Ggf. weitere Unterlagen

Die vorgenannten Unterlagen stellen

Mindestanforderungen dar. Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere, hier nicht genannte

Unterlagen vorzulegen. Die Botschaft wird Sie hierzu beraten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen nachzureichen sind.

Nachweis über Krankenversicherungsschutz in Deutschland Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz muss spätestens bei Abholung des Visums im Original und Kopie vorliegen.

Haftungsausschluss: Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

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