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Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung / Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG)
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Vorbeglaubigung des algerischen Außenministeriums eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
- Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden. Sollte Ihnen eine Vorabzustimmung vorliegen, so ist diese im Original einzureichen.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Monate, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Allgemeine Informationen
Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung wird Ihnen eine Blaue Karte EU erteilt, wenn die Beschäftigung, der Sie nachgehen möchten, Ihrer Qualifikation angemessen ist und Sie in Ihrem Arbeitsvertrag für das Jahr 2020 ein Jahresgehalt in Höhe von mindestens 55.200 € brutto (bei MINT-Berufen Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte mindestens 43.056 € brutto) vorweisen können.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen |
Fehlt: |
Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Formulare stehen hier kostenlos zur Verfügung. | |
Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben | |
Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel) | |
Gültiger Reisepass, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten | |
Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit zwei (2) Kopien Für den Erhalt einer Blauen Karte EU gelten Gehaltsgrenzen. Diese werden jährlich durch das Bundesministerium des Inneren bekanntgegeben. Das erforderliche jährliche Mindestbruttogehalt beträgt für das Jahr 2020:
Eine ausführliche Liste der Mangelberufe sowie weitere Informationen finden Sie unter diesem Link. |
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Zwei (2) einfache Kopien des Arbeitsvertrages | |
Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss im Original und Vorbeglaubigung durch das algerischen Außenministeriums, sowie zwei (2) Kopien. | |
Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
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Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz muss spätestens bei Abholung des Visums vorgelegt werden. Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten. |
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Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Algerischen: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch Vorlage des Aufenthaltstitels | |
Gebühr: Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in algerischen Dinar zum jeweils tagesaktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft | |
Vollständigkeit: Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen | |
Erklärung bei Unvollständigkeit: Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen. Zum Nachreichen der oben genannten, noch fehlenden Unterlagen besteht eine Frist von drei Monaten ab Antragstellung. Fristverlängerungen sind auf Antrag möglich. Die Dokumente können unter Angabe der Aktennummer per E-Mail (info@algier.diplo.de) nachgereicht werden: ☐Ja ☐ Nein Die Dokumente müssen im Wege einer weiteren persönlichen Vorsprache nachgereicht werden: ☐Ja, Termin am: _______________ ☐ Nein _____________________________ Ort, Datum, Unterschrift |
Haftungsausschluss: Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen