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Merkblatt Familiennachzug zum minderjährigen deutschen Kind

Artikel

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig und aufmerksam durch. Sie können die Dauer des Visumverfahrens erheblich verkürzen, wenn Sie die unten genannten Hinweise beachten und Unterlagen vollständig und in der beschriebenen Form vorlegen.

Grundsätzliche Hinweise

  • Arabisch-sprachigen Dokumenten ist eine deutsche oder französische Übersetzung beizufügen
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang der Zustimmung erteilt werden. Sollte Ihnen eine Vorabzustimmung vorliegen, so ist diese im Original einzureichen.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. drei bis sechs Monate, in Einzelfällen auch länger.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der vorzulegenden Unterlagen.

Sollten weitere, hier nicht genannte Unterlagen angefordert werden müssen oder Unterlagen fehlen, werden Sie bei Antragstellung oder ggf. im Anschluss darauf hingewiesen.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien.

Checkliste

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen Fehlt:

Reisepass des Antragstellers

2 Kopien (alle relevanten Seiten, d.h. die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten und ggf. 2 Kopien aller visierten Seiten des vorherigen Passes, sofern der gültige Reisepass vor weniger als einem Jahr ausgestellt wurde)
Der Reisepass muss bei Antragstellung im Original vorliegen, wird jedoch während der Antragsprüfung nicht durch die Botschaft einbehalten. Der Pass muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen.
2 Antragsformulare Die Antragsformulare müssen in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift, vollständig und eigenhändig durch den Antragsteller unterschrieben sein. Antragsformulare stehen kostenlos zum Download auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier zur Verfügung
2 Passfotos des Antragstellers 2 identische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Frontalaufnahme, biometrisch, Maße 35 x 45mm
2 Erklärungen nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG Die Erklärungen müssen vollständig ausgefüllt und durch den Antragsteller bzw. den Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Sie stehen kostenlos zum Download auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier zur Verfügung.
2 Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung Die Erklärungen müssen vollständig ausgefüllt und durch den Antragsteller unterschrieben werden. Sie stehen kostenlos zum Download auf der Internetseite der deutschen Botschaft Algier zur Verfügung.

Kopien des deutschen Reisepasses des Kindes

Es müssen Kopien aller relevanter Seiten, d.h. die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten vorliegen
2 Kopien der aktuellen Meldebescheinigung des Kindes und/oder des anderen Elternteils in Deutschland

Die Meldebescheinigung soll nicht älter als ein Jahr sein.

Ist noch kein Wohnsitz in
Deutschland vorhanden: Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Kindergartenanmeldung oder
Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse.

Geburtsurkunde des Kindes im Original (bei algerischer Geburtsurkunde vorlegalisiert

Sofern es sich um eine algerische Geburtsurkunde handelt, wird die Legalisation bei Visumbeantragung vorgenommen.

Legalisationen

Nachweis des Abstammungsverhältnisses zwischen Antragsteller und Kind
  • bei ehelicher Geburt:

    Vorlegalisierte Eheurkunde der Eltern

  • bei nicht-ehelicher Geburt:

    Urkunde zur Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtserklärung

Formlose Einverständniserklärung des in Deutschland lebenden Elternteils

Wenn ein mitsorgeberechtigter Elternteil weiterhin in Algerien lebt:

Einverständniserklärung des mitsorgeberechtigten Elternteils in notarieller Form samt Übersetzung

Beim Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind:

Schwangerschaftsnachweise
Der Nachweis über die bestehende Schwangerschaft kann durch Vorlage einer Kopie des Mutterpasses oder von Ultraschallbildern erbracht werden. Der voraussichtliche Geburtszeitpunkt sollte aus den Dokumenten hervorgehen.
Visumgebühr in Höhe von 75,00,- EUR (pro Erwachsenen) Zahlbar in algerischen Dinar und ausschließlich in bar. Für die Umrechnung wird der tagesaktuelle Kurs der Botschaft verwendet. Ehegatten von Deutschen und EU-Bürger sind von der Gebühr befreit. Bei Ablehnung des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet. Außer dieser Gebühr werden Gebühren für ggf. vorzunehmende Legalisationen erhoben.
Ggf. weitere Unterlagen

Die vorgenannten Unterlagen stellen

Mindestanforderungen dar. Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere, hier nicht genannte

Unterlagen vorzulegen. Die Botschaft wird Sie hierzu beraten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen

nachzureichen sind.
Nachweis über Krankenversicherungsschutz in Deutschland Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz muss spätestens bei Abholung des Visums im Original und Kopie vorliegen.

Haftungsausschluss: Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

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