Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG)

29.12.2020 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Vorbeglaubigung des algerischen Außenministeriums eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
  • Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden. Sollte Ihnen eine Vorabzustimmung vorliegen, so ist diese im Original einzureichen.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Monate, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf
www.make-it-in-germany.com

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen

Fehlt:
Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Formulare stehen hier kostenlos zur Verfügung.
Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)
Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit Zusatzblatt A im Original und zwei (2) Kopien

Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung, im Original und mit zwei (2) Kopien. Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

falls im Defizitbescheid vorgesehen:

Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse im Original mit zwei (2) Kopien

falls im Defizitbescheid vorgesehen:

Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung im Original mit zwei (2) Kopien

falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschsprachkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr im Original mit zwei (2) Kopien
Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, und Nachweis des Abschlusses im Original und mit zwei (2) Kopien

Nachweis bereits vorhandener Deutschsprachkenntnisse im Original und zwei (2) Kopien
(in der Regel mind. A2, in Pflege- und Gesundheitsberufen mind. B1).

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz spätestens bei Abholung des Visums vorzulegen.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller monatlich mind. 818 € netto/ 1021 € brutto zur Verfügung stehen, wenn eine Entlohnung oder Vergütung durch die Ausbildungsstelle erfolgt. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Falls nicht sofort nach Einreise ein Gehalt bezogen wird oder dieses unter 818 € netto pro Monat liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto. Im Falle der Selbstfinanzierung müssen pro Antragsteller monatlich mind. 939 € netto zur Verfügung stehen.

Achtung: Ab dem 01.November 2020 ist im Visumverfahren der monatliche Betrag von 827 € netto/1.033€ brutto nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Algerischen: Aufenthaltstitel für Algerien
Gebühr: Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in algerischen Dinar zum tagesaktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft
Vollständigkeit: Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:

Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

Zum Nachreichen der oben genannten, noch fehlenden Unterlagen besteht eine Frist von drei Monaten ab Antragstellung. Fristverlängerungen sind auf Antrag möglich.

Die Dokumente können unter Angabe der Aktennummer per E-Mail (info@algier.diplo.de) nachgereicht werden: ☐Ja ☐ Nein

Die Dokumente müssen im Wege einer weiteren persönlichen Vorsprache nachgereicht werden: ☐Ja, Termin am: _______________ ☐ Nein

­­­­­­­­­­­­­

_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift

Haftungsausschluss: Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen

nach oben