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Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG)
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Vorbeglaubigung des algerischen Außenministeriums eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
- Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden. Sollte Ihnen eine Vorabzustimmung vorliegen, so ist diese im Original einzureichen.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Monate, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Allgemeine Informationen
Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.
Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf
www.make-it-in-germany.com
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen |
Fehlt: | |
Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Formulare stehen hier kostenlos zur Verfügung. | ||
Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben | ||
Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel) | ||
Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten) | ||
Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses | ||
Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit Zusatzblatt A im Original und zwei (2) Kopien | ||
Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung, im Original und mit zwei (2) Kopien. Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de |
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falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse im Original mit zwei (2) Kopien |
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falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung im Original mit zwei (2) Kopien |
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falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschsprachkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr im Original mit zwei (2) Kopien | ||
Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, und Nachweis des Abschlusses im Original und mit zwei (2) Kopien | ||
Nachweis bereits vorhandener Deutschsprachkenntnisse im Original und zwei (2) Kopien |
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Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz spätestens bei Abholung des Visums vorzulegen. Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten. |
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Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel Achtung: Ab dem 01.November 2020 ist im Visumverfahren der monatliche Betrag von 827 € netto/1.033€ brutto nachzuweisen. Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg |
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Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Algerischen: Aufenthaltstitel für Algerien | ||
Gebühr: Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in algerischen Dinar zum tagesaktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft | ||
Vollständigkeit: Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen | ||
_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift |
Haftungsausschluss: Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen