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Visum zur Berufsausbildung (§ 16 a AufenthG)

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Vorbeglaubigung des algerischen Außenministerium eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden. Sollte Ihnen eine Vorabzustimmung vorliegen, so ist diese im Original einzureichen.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. drei (3) Monate, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse (bei qualifizierter Berufsausbildung B1, ansonsten in der Regel mind. A2) besitzen. Bei geringeren Deutschkenntnissen können Sie jedoch auch zuerst einen Sprachkurs machen, bevor Sie Ihre Ausbildung beginnen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf www.make-it-in-germany.com

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen

Fehlt:
Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Formulare stehen hier kostenlos zur Verfügung.
Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)
Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
Motivationsschreiben auf Deutsch mit einer (1) Kopie.
Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit IHK-Anerkennung) im Original und mit zwei (2) Kopien
Zwei (2) Kopien des Ausbildungsplans

Sofern nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt:

Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (qualifizierter Berufsausbildung mind. B1/ ansonsten in der Regel mind. A2)

oder

Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

Finanzierung:

Finanzierungsnachweis von mindestens 744 € netto/ 929 € brutto pro Monat für das erste Jahr. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne Lohnzahlung absolviert wird oder das Azubi-Gehalt niedriger liegen sollte, muss die der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto.

Achtung: Ab dem 01.November 2020 ist der monatliche Betrag von 752 € netto/ 939 € brutto nachzuweisen.

ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit/ZAV

Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit/ZAV bereits direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle ggf. erheblich.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als die Algerische: Zwei (2) Kopien des Aufenthaltstitels für Algerien
Gebühr: Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in algerischen Dinar zum tagesaktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft
Vollständigkeit: Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:

Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

Zum Nachreichen der oben genannten, noch fehlenden Unterlagen besteht eine Frist von drei Monaten ab Antragstellung. Fristverlängerungen sind auf Antrag möglich.

Die Dokumente können unter Angabe der Aktennummer per E-Mail (info@algier.diplo.de) nachgereicht werden: ☐Ja ☐ Nein

Die Dokumente müssen im Wege einer weiteren persönlichen Vorsprache nachgereicht werden: ☐Ja, Termin am: _______________ ☐ Nein

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_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift

Haftungsausschluss: Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen

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