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Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b Abs. 1 AufenthG)

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Vorbeglaubigung des algerischen Außenministeriums eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden. Sollte Ihnen eine Vorabzustimmung vorliegen, so ist diese im Original einzureichen.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. drei (3) Monate, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf
www.make-it-in-germany.com

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen, auch im Fall von gemeinsam reisenden Personen (z.B. Ehegatten oder Kinder).

Fehlt:
Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Formulare stehen hier kostenlos zur Verfügung.
Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel)
Gültiger Reisepass, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. zwei (2) komplett leeren Seiten
Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, im Original mit zwei (2) Kopien
Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original und mit zwei (2) Kopien (nur wenn nicht das Gehalt mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung entspricht – 2020: 48.180 € brutto/Jahr)
Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original und mit zwei (2) Kopien

Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:

  • Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule

    oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

  • Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit zwei (2) Kopien

    oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z. B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

  • Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit zwei (2) Kopien (z. B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation). Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz spätestens bei Abholung des Visums nachzuweisen.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als die Algerische: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch algerischen Aufenthaltstitel, zwei (2) Kopien
Gebühr: Visumgebühr in Höhe von 75,-€. Zahlbar in algerischen Dinar zum tagesaktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft
Vollständigkeit: Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:

Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

Zum Nachreichen der oben genannten, noch fehlenden Unterlagen besteht eine Frist von drei Monaten ab Antragstellung. Fristverlängerungen sind auf Antrag möglich.

Die Dokumente können unter Angabe der Aktennummer per E-Mail (info@algier.diplo.de) nachgereicht werden: ☐Ja ☐ Nein

Die Dokumente müssen im Wege einer weiteren persönlichen Vorsprache nachgereicht werden: ☐Ja, Termin am: _______________ ☐ Nein

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_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift

Haftungsausschluss: Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen

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