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Visum zum Forschungsaufenthalt (§ 18d AufenthG)

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Vorbeglaubigung des algerischen Außenministerium eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • -Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. drei (3) Monate, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Forscher sind Drittstaatsangehörige, die

  1. über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und
  2. von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden,
  3. um eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, auszuüben.

Hinweis: Dazu zählen auch Doktoranden, es sei denn, sie sind an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, um als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudienprogramm zu absolvieren, das zu einem Doktorgrad führt.

Wenn Sie an einem Vollzeitstudienprogramm teilnehmen, lesen Sie bitte das Merkblatt „Visum zum Studium (Promotion)“.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen

Fehlt:
Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Formulare stehen hier kostenlos zur Verfügung.
Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: Siehe Foto-Mustertafel)
Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, und mit noch mind. 2 komplett freien Seiten)
Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Unterschriebene Forschungsvereinbarung oder entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung im Original und zwei (2) Kopien.

Die Forschungsvereinbarung/der entsprechenden Vertrag müssen bestimmte Mindestangaben enthalten. Ein Muster finden Sie hier.
Qualifikationsnachweise: Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet (mit Beiblatt) im Original und mit zwei (2) Kopien.
schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen im Original und zwei (2) Kopien – hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

Finanzierung:

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mind. 939 € zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis über diese Mittel kann durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag nachgewiesen erbracht werden. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 1.621 nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen.

Achtung: Ab dem 01.November 2020 ist der Betrag von 947 € netto pro Monat nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als die Algerische: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts Vorlage des algerischen Aufenthaltstitels
Gebühr: Visumgebühr in Höhe von 75,-€. Zahlbar in algerischen Dinar zum tagesaktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft.
Vollständigkeit Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:

Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

Zum Nachreichen der oben genannten, noch fehlenden Unterlagen besteht eine Frist von drei Monaten ab Antragstellung. Fristverlängerungen sind auf Antrag möglich.

Die Dokumente können unter Angabe der Aktennummer per E-Mail (info@algier.diplo.de) nachgereicht werden: ☐Ja ☐ Nein

Die Dokumente müssen im Wege einer weiteren persönlichen Vorsprache nachgereicht werden: ☐Ja, Termin am: _______________ ☐ Nein

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_____________________________ Ort, Datum, Unterschrift

Haftungsausschluss: Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen

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