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Visum zum Studium (§ 16b AufenthG)

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Vorbeglaubigung des algerischen Außenministeriums eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
  • Das Visum bedarf ggf. der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden. Sollte Ihnen eine Vorabzustimmung vorliegen, so ist diese im Original einzureichen.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Monate, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen

Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen. Es ist empfehlenswert, sich so früh wie möglich um die Zulassung bzw. Zusage der Hochschule zu kümmern.

  •  Während des Studiums kann der Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten verdient werden.
  •  Nach Abschluss des Studiums haben Sie die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu suchen.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen

Fehlt:
Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Formulare stehen hier kostenlos zur Verfügung.
Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)
Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
Nachweis über die Zulassung zum Studium/Studienkolleg im Original und zwei (2) Kopien, mit Hinweis auf die Unterrichtssprache
Soweit vorhanden: Nachweise über weitere akademische Abschlüsse im Original und zwei (2) Kopien
Lebenslauf mit einer (1) Kopie
Motivationsschreiben auf Deutsch mit einer (1) Kopie. Die einzige Ausnahme sind Studenten, die für einen Studiengang in englischer Sprache zugelassen sind.
Sofern nicht von der Hochschule in der Zulassungsentscheidung bestätigt: Nachweis von für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache (ohne studienvorbereitenden Sprachkurs in der Regel mind. B2 in der Unterrichtssprache) im Original und zwei (2) Kopien

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

Finanzierung:

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller ab dem 01.09.2024 monatlich mindestens 992,- € (bisher 934,- €) zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.904,- € (bspw. durch Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) nachzuweisen.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz ist spätestens bei Visumabholung vorzulegen.

Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Bei studienvorbereitendem Sprachkurs oder Praktikum: Zulassung zum studienvorbereitenden Sprachkurs oder Praktikum
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Algerischen: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts durch Vorlage des Aufenthaltstitels, zwei (2) Kopien
Gebühr: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 € zahlbar in algerischen Dinar zum tagesaktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft
Vollständigkeit: Der Antrag ist vollständig: ☐Ja ☐ Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Haftungsausschluss: Alle oben gemachten Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen

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