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Algerische öffentliche Urkunden (z.B. Geburts- und Heiratsurkunden oder Gerichtsurteile) können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden...

Algerische öffentliche Urkunden (z.B. Geburts- und Heiratsurkunden oder Gerichtsurteile) können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die algerische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll. Bitte beachten Sie, dass nur Originalurkunden legalisiert werden können, aus welchen der Name des Ausstellers klar hervorgeht.

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